CMR-Konvention — Kurzinfo

Für grenzüberschreitende gewerbliche Straßentransporte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie angeschlossener Länder (Schweiz, Norwegen, UK etc.) gilt die CMR-Konvention von 1956. Sie regelt:

  • Form und Inhalt des Frachtbriefs
  • Haftung des Frachtführers bei Verlust oder Beschädigung
  • Haftungsgrenze: 8,33 SZR je kg Rohgewicht (~10 € / kg)
  • Reklamations- und Verjährungsfristen

Was bedeutet das für deinen Transport?

Die CMR-Haftungsgrenze reicht bei wertvollen Fahrzeugen nicht aus. Deshalb ergänzt CarVault über das Topup-Modell eine Zusatzpolice bis zum Tier-Limit (100k / 500k / 5M €). Der CMR-Frachtbrief wird bei grenzüberschreitenden Transporten digital erstellt.

Ausführliche Informationen: Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und International Road Transport Union (IRU).